Termine
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Hauptversammlung findet am Sonntag, 22.05.2022 statt.
Beginn: 11:30 Uhr
Tagungsort: Vereinshaus, Hügelstr. 85, 40591 Düsseldorf
Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied muss 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr leisten.
Diese sind i.d.R. auf 2 Termine im Jahr aufgeteilt, die Termine stehen hier und im Schaukasten.
Bei Nicht-Teilnahme, wird eine Ausfall-Pauschale von 25,- Euro pro Stunde berechnet.
Wenn man am Termin nicht teilnehmen kann (Urlaub, Krankheit, Arbeit etc.), ist ein Alternativ-Termin mit dem jeweiligen Blockwart abzustimmen oder die Ausfall-Pauschale zu zahlen.
Gemeinschaftsarbeit/Pflichtstunden 2022
Block J: 11.06.2022 - 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Block K:
Block L:
Block M: 21.05.2022 - 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Aktuelles
Neuer Mitglieder-Bereich
Wir haben die Mitglieder-Galerie und einige Mitglieder betreffende Themen, Menü-Punkt "Mitglieder", mit einem Passwort versehen.
Das Passwort könnt ihr hier bekommen:
mitglieder@gartenfreunde-oberbilk.de (nur für Mitglieder)
Offizielle Facebook-Seite der Gartenfreund-Oberbilk 1945 e.V.
Schaut gerne einmal vorbei:
Facebook
Wir freuen uns über eure Besuche und Einträge.
Info an Gartenbewerber:Leider haben wir momentan keinen freien Garten. Wegen sehr hoher Nachfrage, nehmen wir z.Zt. keine neuen Bewerbungen an.
Information vom Stadtverband:
Die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf, die zu der bekannten Pressemitteilung am 06.12.2021 hinsichtlich des Widerrufs eines Trampolin-Verbots geführt hat, wird vom Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. nicht geteilt.
Die Argumentation der Stadt Düsseldorf überzeugt nicht und der Stadtverband schließt sich deren Sichtweise nicht an.
Mit dem Aufstellen der Trampoline, wird nach unserer Auffassung und nach dem von uns eingeholten Rechtsgutachten der schmale Grat zwischen einem Kleingarten mit Erholungscharakter gemäß Bundeskleingartengesetz und einem sogenannten Freizeitgarten überschritten. Die mehrheitlich aufgestellten Trampoline sind keine Kleinkinderspielgeräte, sondern Sportgeräte. Aus diesem Grund hält der Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. an seinem Beschluss fest, wonach die Trampoline in den Parzellen der Mitgliedsvereine bis zum 31.12.2021 zu entfernen sind.
Der Stadtverband sieht vielmehr die Stadt Düsseldorf in der Verantwortung, das Aufstellen von Trampolinen, entgegen der bis zur Pressemitteilung geübten Praxis neu zu regeln. Die Öffentlichkeit, wie auch der Stadtverband, können erwarten, dass die Stadt Düsseldorf als Grundstücksbesitzerin eine verlässliche Vertragspartnerin ist. Für die notwendige Klarheit kann die Stadt sorgen, indem sie ihre Kleingartenordnung zeitnah an die von ihr vertretene neue Rechtsauffassung anpasst. Das Rechtsverständnis der Stadt Düsseldorf würde dazu führen, dass jeder Pächter jede Form von Kleinkinderspielgeräten ohne jegliche Verhältnismäßigkeit aufstellen dürfte und Kleinkinderspielgeräte gemäß der geltenden Kleingartenordnung nur noch eine exemplarische Aufzählung wäre. Am Ende könnten z.B. Kleingärten in einer Dauerkleingartenanlage trotz Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung zu jedem Zeitpunkt als Freizeitgärten umgewidmet werden. Damit entfiele dann die Pachtzinsbindung von 0,40 €/m² und es könnten 16 €/m² seitens der Stadt Düsseldorf für die Nutzung dieser Flächen verlangt werden.
Da die Stadt Düsseldorf diese schriftliche Verbindlichkeit aber bislang nicht anbietet und stattdessen von ihrem Vertragspartner, dem Stadtverband, erwartet, entgegen der eigenen, die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf zum Trampolin-Verbot, ohne konkrete vertragliche Regelung zu verantworten, bleibt die Beschlusslage des Stadtverbandes unverändert bestehen.
Die Mitglieder des Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner e.V. jedenfalls unterstützen den gefassten Beschluss mit großer Mehrheit. Die ehrenamtlichen Vorstände der fast 100 Vereine in 72 Gartenanlagen der Stadt Düsseldorf, die knapp 7.000 Pächter vertreten, sind sich ihrer Verantwortung bewusst, das Kleingartenwesen mit seinem hohen gesellschaftlichen Stellenwert auch künftig zu bewahren.
gez. Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V.
Der Vorstand
Corona Infektionsschutzgesetz NRW
Hinweise zum Verhalten in der Anlage und im Garten, hierzu gibt es eine offizielle Information vom Stadtverband.
Corona - Wie verhalte ich mich im Kleingarten
Eine allgemeine Information gibt es auf der Homepage des Landes Nordrhein-Westfahlen.
NRW Landesportal
Wir bitten alle Gartenfreunde, sich zum Schutz aller, an die Auflagen zu halten.
Schiessen mit Luftgewehren
Das schiessen mit Luftgewehren oder das Benutzen von anderen Schuss oder Hieb und Stichwaffen ist lt. Kleingartenverordnung verboten.
Bei Zuwiderhandlung muss mit Ausschluss aus dem Gartenverein und einer erheblichen Geldstrafe gerechnet werden.